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Es ist ein weiteres Wahnsinnsurteil mit Signalwirkung, bei dem man – im eigenen, nationalen und europäischen Interesse -nur inständig hoffen kann, dass es sich in bestimmten Erdteilen nicht herumspricht: Der Menschenrechtsausschuss hat die globale Erwärmung erstmals als „Asylgrund“ anerkannt. In einem seltenen Auswuchs kompletter Verantwortungs- und Gedankenlosigkeit wird damit der Status von „Klimaflüchtlingen“ erstmalig legitimiert.

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Auch wenn das Urteil des Menschenrechtsausschusses keine juristische Bindungswirkung für die nationalen Gerichte entfaltet, bildet es dennoch eine fatale Tendenz ab: Gremien, die einst gegründet wurden, um himmelschreiende Ungerechtigkeiten, von Folter, staatlicher Willkür und Hinrichtungen bis hin zum Genozid, anzuprangern und zu verhindern, weiten die ursprüngliche Bedeutung ihres Schutzauftrags – eben Menschenrechte – in inflationärer Verfälschung auf ideologisch geführte Debatten an: So werden unveräußerliche Menschenrechte und ihre Verletzung lächerlich gemacht.

Wenn Wetterereignisse und eine wissenschaftlich weder verstandene noch monokausal auf menschliches Tun rückführbare Klimaveränderungen mit Kriegsverbrechen, Greueltaten und Unterdrückung auf eine Stufe gestellt werden,

 

ist dies eine Verhöhnung von zivilisatorischen und rechtlichen Errungenschaften wie der Genfer Konvention oder der UN-Charta.

(DM)

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