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Merkels ultimativer Angriff auf den Rechtsstaat unter Verwendung der Coronalüge

Zu ihrer totalen und schrankenlosen Machtergreifung unternimmt Merkel nun denselben Schritt, den Hitler schon 1933 mit seinem Ermächtigungsgesetz wählte: Sie schafft den Rechtsstaat und die Grundrechte mit einem eigenen Gesetz ab (s.weiter unten). Da viele Menschen die manifeste Bedeutung von Grundrechten nicht kennen, hier eine kurze Erläuterung zu diesen Kern-Rechten:


Was sind Grundrechte?


Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.
In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.
Grundrechte sind grundlegende, immer geltende Rechte, die den Bürgern vom Staat garantiert werden. Sie geben dem Bürger einen Anspruch gegenüber dem Staat eine Leistung fordern zu können (Schutz, Förderung, Fürsorge). sie genießen die sog. “Ewigkeitsgarantie“: Sie dürfen auch im Wege einer Verfassungsänderung nicht angetastet werden.


Zu den Grundrechten zählen im einzelnen:


Artikel 01 – Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung
Artikel 02 – Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person (siehe auch Schrankentrias)
Artikel 03 – Gleichheit vor dem Gesetz (siehe auch Gleichberechtigung)
Artikel 04 – Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, Kriegsdienstverweigerung
Artikel 05 – Recht der freien Meinungsäußerung, Medienfreiheit, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit              (siehe auch Forschungsfreiheit, Kommunikationsfreiheit, Zensur, Informationsfreiheit)
Artikel 06 – Ehe, Familie, nicht eheliche Kinder (siehe auch Elternrecht, Mutterschutz)
Artikel 07 – Schulwesen
Artikel 08 – Versammlungsfreiheit
Artikel 09 – Vereinigungsfreiheit (siehe auch Koalitionsfreiheit)
Artikel 10 – Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Artikel 11 – Freizügigkeit
Artikel 12 – Berufsfreiheit (siehe auch Schutz vor Zwangsarbeit)
Artikel 12a – Dienstverpflichtungen (siehe auch Wehrersatzdienst)
Artikel 13 – Unverletzlichkeit der Wohnung
Artikel 14 – Eigentum, Erbrecht und Enteignung
Artikel 15 – Sozialisierung, Überführung in Gemeineigentum
Artikel 16 – Ausbürgerung, Auslieferung
Artikel 16a – Asylrecht
Artikel 17 – Petitionsrecht
Artikel 17a – Möglichkeit der Einschränkung bestimmter Grundrechte für Wehr- und Ersatzdienstleistende  sowie durch Gesetze, die der Verteidigung dienen
Artikel 18 – Verwirkung von Grundrechten
Artikel 19 – Einschränkung von Grundrechten, Grundrechtsträger, Rechtsschutz (siehe auch Zitiergebot,  Wesensgehaltsgarantie)

Merkel hat all diese Grundrechte faktisch längst obsolet gemacht – und damit Art.20. Abs. 4 GG ausgelöst, der alle Deutschen zum Widerstand gegen jene auffordert, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wollen. Nun will sie gemäß ihrer Losung “Aus Illegalität Legalität machen” ihrem Staatscoup noch einen rechtlichen Anstrich verliehen mit eben diesem zuvor erwähnten “Bundes-Bevölkerungsschutz-Gesetzes” – das in Wahrheit nichts anderes ist als die Ausschaltung bzw. massive Einschränkung aller Grundrechte bedeutet. Was per definitionem nicht möglich ist (Ewigkeitsgarantie) und daher ein erneuter verbrecherischer Akt von Merkel gegen Volk, Verfassung (Grundgesetz) und Rechtsstaatlichkeit ist.

Das “Bundes-Bevölkerungsschutz-Gesetzes” ist Merkels Pendant zu Hitlers Ermächtigungsgesetz

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Quelle: