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Zum 94. Geburtstag von Papst em. Benedikt XVI.

- Vor knapp 10 Jahren hielt der Papst eine seiner bedeutendsten Reden in seinem Pontifikat.

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Quelle:

 

Siehe dazu auch:

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Die Naturrechtslehre ist keine Eigenlehre der Katholischen Kirche,
wie man irrtümlicherweise häufig meint und der Kirche entgegenhält.

Naturrecht findet sich schon

  • in der (paganen) Antike
    (Platon, Aristoteles, Cicero, Seneca,

  • in der Anwendung bei konkreten Rechtsfällen der Römischen Juristen
    [Digesten bzw. Pandekten im Corpus Iuris Civlis],

  • dann auch bei den griechischen Dramatikern,
    vor allem Sophokles (Tragödie: Antigone).

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Von den 10 Geboten können das 4. bis 10 Gebot
auch aus dem Naturrecht und damit aus der Vernunft abgeleitet werden.

Um diese Gebote zu erkennen, bedarf es keiner Offenbarung.
Glaube und Vernunft stimmen überein. 

Gesetze eine Staates sind gerecht, wenn sie Ableitungen aus dem Naturrecht sind.

Einige Jahre nach der denkwürdigen Rede vor dem Deutschen Bundestag schuf der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz, das die Ehe von Mann und Frau mit der Beziehung von gleichgeschlechtlichen Paaren rechtlich gleichstellt („Homoehe“).

2020 haben die Verfassungsrichter das Verbot „geschäftsmäßiger Sterbehilfe“ gekippt. 

Es sind nur zwei eklatante Beispiele aus jüngster Zeit, wie der deutsche Gesetzgeber und deutsche Richter nach wie vor – auch  nach der Rede von Papst Benedikt –  Naturrecht ignorieren und der Rechtspositivismus Blüten treibt.  

Dabei finden Menschenrechte wie Gleichheit und Selbstbestimmung ihr Fundament und ihre Grenze in der Wesensnatur des Menschen und des daraus abzuleitenden Naturrechts.

Der Mensch findet sein Glück und seine Erfüllung nur dann, wenn er  „gemäß seiner Natur lebt“ und der Staat die dafür erforderlichen Gesetze schafft.