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In der EU wird offenbar die deutsche Gesundheitspolitik mit dem “Bevölkerungsschutzgesetz” mit Argusaugen verfolgt. Das Parlament sowie die Länderkammern (Bundesrat) haben ihrer – in diesem Fall – Selbstabschaffung mit Mehrheit zugestimmt. Die Exekutive, also die Zentrale, darf fortan nach eigenem Gusto über Grundrechte verfügen (sie muss eine nicht exakt prüfbare Bedrohung der epidemischen Lage ausrufen). Das höchste Gut unseres Rechtssystems, die Grundrechte der Bürger gegen ihren Staat und dessen Entscheidungen (Exekutive, Legislative) wird in Teilen der Exekutive gegeben. Das mögen wir als richtig oder falsch erachten, allerdings ist dies das Prinzip des Wirkmechanismus. Die Exekutive kann über Grundrechte verfügen. In eine ähnliche Richtung scheint es Kritikern zufolge auch in der EU zu gehen.

EU: Zentrale Gesundheitspolitik – “EU-Gesundheitsnotstand”

Die EU-Kommission möchte sich offenbar als Exekutive ähnliche Rechte zugestehen. Diesmal für die EU. Die Pläne sind weitgehend untergegangen. Wir dokumentieren.

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