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Goldverbot und Bargeldverbot gehen Hand in Hand

„Die Anti-Bargeldkampagnen der Regierungen in der EU dürften künftig an Schärfe zunehmen. Schon das Verbot des anonymen Goldhandels bei Volumina von mehr als 2.000 Euro zeigt, in welche Richtung es mutmaßlich gehen wird: alle Transparenz dem Staat – und damit auch ein „Verbot“ der Bargeldnutzung oder der intensiven Nutzung. Ein weiteres Beispiel dafür hat – erneut – Norbert Häring vorgelegt (norgerthaering.de). Eine der wesentlichen Begründungen für eine Bargeldeinschränkung besteht im Verweis darauf, ansonsten würde die Geldwäsche in Deutschland nicht eingedämmt werden können. Das Volumen der Geldwäsche bei uns belaufe sich auf 100 Mrd. Euro. Im Prinzip ist diese Zahl, auf die sich auch der vormalige Finanzminister Wolfgang Schäuble stürzt(e), frei erfunden.

Die Geschichte einer Fälschung

Die Zahl geht auf Untersuchungen, wohl aber eher Schätzungen des Rechtswissenschaftlers Kai Bussmann zurück. Der stellte fest, dass das Volumen der Verdachtsfälle auf Geldwäsche außerhalb des Finanzsektors bei uns mit etwa 20 Milliarden Euro zu taxieren sei. Dieses Volumen wiederum müsste theoretisch reduziert werden, wenn nicht etwa angenommen würde, dass jeder Verdachtsfall auch real einer Geldwäsche entsprechen würde. Tatsächlich aber ist genau diese Annahme getroffen worden: Der Verdachtsfall wird zur Realität.

Diese 20 Milliarden Euro verdoppelte Bussmann nach Angaben von Häring offenbar einfach, um den Finanzsektor zusätzlich einzubeziehen. Die damit ermittelbaren 40 Milliarden Euro aber waren möglicherweise zu wenig – das Ergebnis, so Bussmann, sei „zu niedrig“. Eine EU-Studie gäbe 100 Milliarden Euro her. Also kam er auch auf 100 Milliarden Euro. Das ist grundsätzlich frei erfunden, denn selbst die EU-Studie spricht nur von „geschätztem Schwarzgeld“ in Europa. Das kann in Deutschland gewaschen werden. Oder auch nicht. Aus all seinen Erfindungen konstruierte Bussmann wiederum die Forderung einer Obergrenze für die Nutzung von Bargeld und zusätzlicher Maßnahmen gegen die Verwendung des Bargelds in Deutschland. Der Anlass für die Bargeldbekämpfung ist demnach eine freie Erfindung.

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