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Der Angriff gegen das Beichtgeheimnis

Die abendländische Rechtstradition hat das Beichtsiegel immer respektiert, doch der Säkularisierungsprozeß der vergangenen Jahrzehnte, der laut Meinung einiger zum Nutzen der Kirche hätte sein sollen, verändert die Lage. In einem jüngst von der römischen Tageszeitung Il Messaggero veröffentlichten Artikel der Vatikanistin Franca Giansoldati heißt es, daß „die Abschaffung des Beichtgeheimnisses eine Hypothese ist, die trotz der harten Widerstände der Episkopate in verschiedenen Ländern unerbittlich an Boden gewinnt“ (20. Dezember 2018).

Die Fakten geben ihr leider recht.

In Australien verabschiedete das Hauptstadtterritorium von Canberra ein Gesetz, das Priester zwingt, das Beichtsiegel zu verletzen, wenn sie Kenntnis von sexuellen Mißbrauchsfällen erlangen sollten.

In Belgien wurde der Priester Alexander Stroobandt vom Gericht in Brügge verurteilt, weil er die Sozialdienste nicht über die potentiellen Selbstmordabsichten eines Mannes informiert hatte. Das Gericht befand, daß das Beichtgeheimnis keine absolute Geltung haben könne, sondern zur Suizidprävention und bei Fällen von Mißbrauch Minderjähriger gebrochen werden müsse.

In Italien entschied der Kassationsgerichtshof mit dem Urteil Nr. 6912 vom 14. Februar 2017, daß Priester in einem Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs als Zeugen geladen werden können. Sollten sie sich unter Berufung auf das Beichtgeheimnis weigern, würde das als falsche Beweisaussage und somit als Straftat gewertet.

Über dieses Thema wird wahrscheinlich auch beim Gipfel zwischen dem Papst und den Vorsitzenden der Bischofskonferenzen aus aller Welt gesprochen werden, der vom 21.–24. Februar 2019 in Rom stattfinden wird, um über „den Schutz der Minderjährigen in der Kirche“ zu sprechen. Papst Franziskus und die Hierarchien scheinen sich allerdings den Forderungen der Welt zu beugen, wenn sie zwischen Sünden unterscheiden, die für die weltlichen Staaten eine Straftat sind, wie die Pädophilie, und Sünden, die von den modernen Staaten geschützt werden, wie die Homosexualität. Für erstere fordern die Kirchenmänner „Nulltoleranz“ und scheinen bereit, das Beichtgeheimnis für Priester aufzugeben, die Kenntnis von Pädophilie-Fällen erlangen.

Umgekehrt könnte die Verfolgung wegen des sakramentalen Siegels, die in der Geschichte die Ausnahme war, in den kommenden Jahren zur Regel werden. Deshalb ist mehr denn je die geistliche Hilfe jener von Nöten, die nicht einmal vor dem Tod zurückwichen, um das göttliche Gesetz zu befolgen.

Märtyrer des Beichtgeheimnisses

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