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A. Schachtschneider, Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam,

2. Aufl.2011.

INHALT:

Religionsfreiheit kein Grundrecht der Politik

Vorrang des Politischen vor dem Religiösen

Das Politische als Prinzip der allgemeinen Freiheit

Säkularität der Politik von Religionen

Neutralität und Toleranz

Erkenntnis des Rechts

Islamisierung Deutschlands gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

Durchsetzung des Islam in Deutschland

Es gibt viele Muslime, die nicht islamisch leben, aber Muslime bleiben wollen und die Säkularisation der Politik von ihrem Glauben nicht beklagen. Aber sie werden sich nicht durchsetzen. Über die koranische Bindung der Politik wacht die Umma, die Gemeinschaft aller Muslime. Oft werden Säkularisationsbestrebungen als Apostasie verfolgt. Der Schutz aus Art. 4 Abs. 2 GG, die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung, setzt die nachhaltige Säkularisation der Gläubigen und ihrer Gemeinschaften voraus. Die Unterscheidung von Islam und Islamismus, der mit Gewalt den Islam durchzusetzen versucht, hilft nicht, weil der Islam essentiell und in Koran und Sunna begründet politisch ist. Der Koran und die Sunna stehen für den Islam nicht zur Disposition. Dialogische Beschwichtigungen gehen an der Wirklichkeit und an der Rechtslage vorbei. Die Erwartung eines verwestlichten Islam ist illusorisch. Der Djihad, der die Islamisierung der Welt zum Ziel hat, ist religiöse Pflicht jedes Muslim. Gewalt zu diesem Zweck ist Gottes Wille, die der Täter als Diener Gottes übt. Sie gehört zum Wesen des Islam, dessen Frieden erst durch die allseitige Unterwerfung unter den Koran und die Sunna erreicht sein wird.

Viele Staaten, in denen vornehmlich Muslime leben, sind nicht völlig islamisiert, etwa die Türkei noch nicht, in deren Verfassung der Laizismus festgeschrieben ist. Es gibt viele Einflüsse des Westens auf diese Staaten, die aber seit etwa einem halben Jahrhundert mehr und mehr zurückgedrängt werden, auch durch mörderische Kriege. Allein durch ihre demographische Entwicklung haben die muslimischen Völker an Macht gewonnen und sind nicht mehr bereit, sich vom Westen bevormunden zu lassen, das zu Recht. So sehr die Menschenrechte universal sind, so wenig ist es gerechtfertigt, anderen Völkern diese gar gewaltsam zu oktroyieren. Humanitäre Intervention ist, außer auf Beschluß der Vereinten Nationen, um Völkermord zu unterbinden, völkerrechtswidrig.

Aber die Europäer haben das Recht und die Pflicht, ihre Verfassungen und damit ihre Kultur, die zur Identität ihrer Staaten gehören, zu verteidigen und dürfen nicht auf Grund einer irregeleiteten Dogmatik der Religionsfreiheit ihre aufklärerischen und im übrigen im Christentum verankerten Lebensprinzipien, die in revolutionären Kämpfen in Jahrhunderten durchgesetzt wurden, gefährden. Wer die islamische Scharia in Deutschland einführen will, unternimmt es, die grundgesetzliche Ordnung zu beseitigen. Widerstand gegen Verfassungsfeinde ist sittliche Pflicht jedes Bürgers.

Die politische Bindung an den Islam wird in den Moscheen und Minaretten, mit den Burkas, Niqabs und Kopftüchern, im Muezzinruf usw. nicht nur symbolisiert, sondern eingefordert. Die Moscheen und die Minarette sind Einrichtungen des Islam, welche die Herrschaft Allahs über die Muslime geradezu versteinern oder betonieren. In den Moscheen versammeln sich die Muslime (u. a.) zum Gebet, das Allah und die göttliche Ordnung verherrlicht und zugleich für die Hinwendung zum Islam wirbt. Die erste Sure ist das Kurzgebet des Muslims. Es lautet:

„Im Namen Allahs, des Allbarmherzigen! Lob und Preis sei Allah, dem Herren aller Weltenbewohner, dem gnädigen Allerbarmer, der am Tage des Gerichtes herrscht. Dir allein wollen wir dienen, und zu dir allein flehen wir um Beistand. Führe uns den rechten Weg, den Weg derer, welche sich deiner Gnade freuen – und nicht den Pfad jener, über die du zürnst oder die in die Irre gehen!“ (Übersetzung von Ludwig Ullmann).

Die Gebete sind die stetige Unterwerfung unter den Koran und das Koranische und damit unter die Scharia und stellen diese über die freiheitliche demokratische Ordnung. Dazu fordert der Gebetsruf des Muezzins auf, der die Gottesherrschaft und Größe Allahs ausruft. Er lautet übersetzt:

„Allah ist der Größte. Ich bezeuge, daß es keinen Gott außer Allah gibt. Ich bezeuge, daß Muhammad der Gesandte Allahs ist. Auf zum Gebet. Auf zum Heil. Allah ist der Größte. Es gibt keinen Gott außer Allah“.

Bei der schiitischen Variante wird den beiden Aufrufen zum Gebet und zum Heil ein dritter hinzugefügt, nämlich der „zum guten Werk“. Für die Sunniten gilt zudem eine Regel, die während des Gebetsrufs laut zu sprechen ist: „Es gibt keine Kraft und keine Macht außer Allah“. Die Muslime erbitten die Verwirklichung der koranischen und schariatischen Lebensweise. In der Sure 3, 27 (oder 26) heißt es: „Bete: Allah, der du Herr der Herrschaft bist, du gibst die Herrschaft, wem du willst, und erniedrigst, wen du willst. In deiner Hand ist alles Gute, denn du bist über alle Dinge mächtig“

Vereinzelte Meinungen muslimischer Lehrer oder Politiker, meist um Anpassung an die westlichen Verfassungsgesetze bemüht, ändern an dieser Rechtslage nichts. Sie sind nicht nur nicht repräsentativ für den Islam, in dem sich die Lehren der führenden Lehrer der Umma und deren politischen Führer durchsetzen und durchgesetzt werden, auch in Deutschland. Zu deren Mitteln gehört auch die Teilnahme am vom Staat veranstalteten multikulturellen Dialog, in dem Zugeständnisse an eine religiös begründete, aber verfassungswidrige politische Praxis von Muslimen abgerungen werden. Die für die politischen Ziele förderliche Furcht wissen islamische Akteure zu erzeugen

Das freiheitliche Rechtsprinzip, die Bürgerlichkeit der Bürger, ist das Ethos Deutschlands. Es läßt keine religiöse Bindung in der Politik zu. Der grundrechtsgeschützte Widerstand ist sittliche Pflicht.

Ein Gemeinwesen aber ohne Freiheit und freiheitliches Recht ist,

entgegen der Verfassung des aufgeklärten Deutschland und gegen die Kultur Europas,

Gebot des Islam, nicht nur Ziel des Islamismus.

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