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Für Kretschmann – und er ist da nicht der einzige – steht in der Bundesdeutschen Verfassung: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein multiethnischer Multi-Kulti-Staat“.

Steht da aber nicht.

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Die Bundesrepublik als Multi-Kulti-Verfassungsstaat

Doch auch hier laviert der Demagoge perfekt um die Tatsachen herum. Wohl wissend, dass es im Grundgesetz an keiner Stelle ein Anti-Homogenitäts- oder ein Multi-Kulti-Gebot gibt, fasst er seinen Angriff auf die bundesdeutsche Verfassung in eine nebelkerzenartigen Aussage, wonach die „massive Ansage, dass nur homogene Gesellschaften funktionieren, natürlich ein enormer Angriff auf das [sei], was wir im modernen Verfassungsstaat glauben“.

Da ist es also wieder, Merkels „postfaktisches Zeitalter“. Bei Kretschmann geht es nicht um das, was als nachzulesendes Wort in einer Verfassung steht – es geht um das, von dem er glaubt, dass es im Sinne seines Gesellschaftsverständnisses von einer „modernen Verfassungsstaat“ in einer solchen zu stehen hätte. Kretschmann spricht nicht vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sondern von einem fiktiven Verfassungsmodell, welches er in seinem Kopf als „Glaubensmodell“ eines für ihn „modernen Verfassungsstaats“ entwickelt hat.

Mit anderen Worten: Der maoistisch geschulte Hochschullehrer und Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes bewegt sich nicht (mehr – falls er das jemals getan haben sollte) auf dem Boden des Grundgesetzes dieser Bundesrepublik Deutschland – er bewegt sich vielmehr auf dem Boden einer von ihm „geglaubten“, also gewünschten, Verfassung, welche durch keinerlei Faktenlage aus dem bestehenden Verfassungssubstitut gedeckt sein muss. Kretschmann – nur so sind seine Aussagen zu verstehen – hat sich jenseits dessen, was in diesem bundesdeutschen Basiswerk des Rechts steht, seine eigene Verfassung zurechtgeschraubt – und die schert sich nicht um politischen Pluralismus der Meinungen, sondern zeichnet sich durch eine ethnisch-plurales Gesellschaftsverständnis aus.

Zusammengefasst: Für Kretschmann – und er ist da nicht der einzige – steht in der Bundesdeutschen Verfassung: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein multiethnischer Multi-Kulti-Staat“.

Noch ist Deutschland das Land der Deutschen

Nun – dass es derartige Bestrebungen, die bundesdeutsche Verfassung als Grundgesetz der deutschen Nation auf den Kopf zu stellen, sogar in der schwarzroten Bundesregierung gibt, hatte ich bereits anlässlich des Versuchs der damaligen, von der SPD gestellten, türkisch-stämmigen „Integrationsbeauftragten“ des Bundes dargelegt. Ginge es nach dem unter Beifall der Frau Bundeskanzler vorgestellten Papier einer Mehrheit der demokratisch nicht legitimierten MigrantenNGO, so würde in der Verfassung das deutsche Volk durch die „Einwanderungsgesellschaft“ ersetzt. Das wäre dann tatsächlich jenes von Kretschmann und Co. geglaubte Verfassungsmodell, an dem sich er und seinesgleichen orientieren.

Noch aber – und kein Weg führt daran vorbei – steht in der Präambel Grundgesetz Folgendes:

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Nun mag man trefflich darüber streiten, ob diese erst nach dem Beitritt der Länder der DDR zur Bundesrepublik in einem fragwürdigen Akt durch die Mehrheit der Parlamentarier am Volk vorbei geänderte Formulierung nicht ein rassistischer Affront jenen gegenüber ist, die sich als ethnische Deutsche diesem Deutschen Volk zugehörig fühlen mögen, auch wenn sie nicht Staatsbürger der Bundesrepublik sind – doch unabhängig davon schreibt das Grundgesetz unmissverständlich fest:

Die Verfassung dieses Landes geht davon aus, dass es ein Deutsches Volk gibt! Sie schreibt nicht vor, dass dieses deutsche Volk aus weißhäutigen Europäern bestehen muss. Doch sie geht davon aus, dass in diesem Deutschland das Staatsvolk von einer Nation gestellt wird, welche sich in homogener Eintracht als Deutsches Volk versteht. Die Verfassung – so steht es geschrieben und so sollte es folglich auch betrachtet werden – geht davon aus, dass es ein deutsches Volk gibt. Und Völker, auch daran führt kein Weg vorbei, mögen sich nicht zwangsläufig durch ethnische Gleichheit auszeichnen – doch sie eint eine gemeinsame, nationale Identität, die in diesem Falle sie sich selbst als Deutsche verstehen lässt.

Die eigentlichen Verfassungsfeinde

Wenn die Kretschmänner dieser Welt nun daran gehen, diese Homogenität einer deutschen Identität, die Grundlage der bundesdeutschen Verfassung ist, nicht nur in Frage zu stellen, sondern sie als Angriff gegen die Verfassung zu betrachten, dann greifen sie selbst – und niemand anderes – die bestehende Verfassung an. Nicht jene, die die Homogenität einer nationalen Identität als Verfassungsgebot betrachten, sind die Feinde der Verfassung, sondern jene, die sich ihre private Verfassung zurechtglauben in der Wahnvorstellung, dass nur ein unkoordiniertes Neben- und Gegeneinander der unterschiedlichsten Kulturen als Verfassungsgebot zu verstehen sein dürfte.

Eigentlich – und damit schließt sich ein Kreis, der gleichzeitig eine der scheinbar absurdesten Debatten dieser Tage zu erklären vermag – müsste der Verfassungsschutz Menschen wie Kretschmann beobachten, weil sie mit ihren geglaubten Verfassungsmodellen definitiv nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Wenn nun Hans-Georg Maaßen als oberster Schützer eben dieser von einem homogenen Volk ausgehenden Verfassung abgeräumt werden soll, dann ist dieses nichts anderes als ein weiterer Angriff auf die bundesdeutsche Verfassung seitens jener, die sich eine andere Republik erträumen und in metaphysischer Trance daran glauben, dass die bestehende Verfassung eine ganz andere sei als jene, die auf dem Papier geschrieben steht.

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