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Den Toten zum Gedenken

Den Lebenden zur Mahnung

Heute erlaubte das Bundesverfassungsgericht die geschäftsmäßige Sterbehilfe.
Obige Worte stehen auf einem Denkmal für die Euthanasieopfer des Dritten Reichs in Neustadt.

Am 26. Februar wurde vom Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe die „Sterbehilfe“ erlaubt.

So lautet der euphemistische Ausdruck, mit dem das Wort Euthanasie umgangen wird. Das Urteil wurde von den Vorsitzenden von Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD) in einer gemeinsamen Erklärung verurteilt.

Nicht erst mit diesem Urteil stellt sich eine drängende Frage:

Was nützt das beste Grundgesetz,
wenn es eine Handvoll Verfassungsrichter aushebeln können ?

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