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Der Katalog der Grundrechte in unserem Grundgesetz beginnt im Artikel 1 (1) mit der klaren Ansage:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Er findet seine Fortsetzung in Artikel 2 (2) mit der Fortsetzung:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Das Bundesverfassungsgericht hat das ungeborene Leben in diese Schutzvorschriften ausdrücklich einbezogen und in einer Entscheidung von 1993 eindeutig festgestellt:

„Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Zum menschlichen Leben gehört auch das ungeborene.Auch ihm gebührt der Schutz des Staates. Die Verfassung untersagt nicht nur unmittelbare Eingriffe in das ungeborene Leben, sie gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen, d. h. vor allem, es auch von rechtswidrigen Eingriffen vonseiten anderer zu bewahren.“

Und sozusagen „über allem“ steht in der Präambel unseres Grundgesetzes:

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen….hat sich das Deutsche Volk…. dieses Grundgesetz gegeben.“

Ist in unserer demokratischen Gesellschaft diese Gesetzestreue noch vorhanden?

Zumindest in Minderheitengruppen von „rechts“ und von „links“ ist sie es nachweislich schon längst nicht mehr.

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