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Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat bereits am 9. Juni 2016 eine Klage abgewiesen, in der zwei homosexuelle Franzosen die Ehe als diskriminierende Einrichtung bezeichnet haben, weil sie nur für Mann und Frau gilt.

Die beiden wollten erreichen, dass die Ehe im Sinne der Gleichheit und der Menschenrechte für alle zugängig sein sollte. (Casus: Chapin et Charpentier c. France, Urteil Nr 40183/07)

Der EGMR hat mit seinem einstimmigen (!) Urteil, dass die Ehe ihrem Grunde nach nur für Mann und Frau vorgesehen ist, sowohl juristisch wie auch gesellschaftspolitisch ein weitreichend wirksames Verdikt gefällt, das erstaunlicherweise trotzdem – oder gerade deswegen – in den Medien bisher kaum erwähnt wurde. – Man stelle sich vor, das Urteil wäre anders ausgegangen: Die Regenbogenparaden und die Berichte darüber wären wohl ohne Ende gewesen!

Fakt ist, dass der mediale Mainstream eine manipulative und selektive Facette beinhaltet. Das wissen wir nicht erst seit der Migrationskrise. Diese Form der Nicht-Berichterstattung über ein wesentliches Urteil des EGMR passt da genau dazu. Bei der aktuellen Thematik ist die öffentlich-mediale Ausblendung aber insofern hochinteressant und problematisch, als es in der Klage ja um die Menschenrechte geht und der EGMR ansonsten immer sehr gerne zitiert wird – bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit. Da herrscht doch einiger Erklärungsbedarf seitens der jetzt dazu so dröhnend schweigenden Medien.

Zur Sache selber: Die Richter bewiesen mit ihrem Spruch, dass der Zeitgeist nicht immer recht haben muss, sondern dass sich am Ende das Recht, der Hausverstand und die grundsätzlich vernünftigen gesellschaftspolitischen Überlegungen durchsetzen.

Die Ehe zwischen Mann und Frau ist eine unikale Einrichtung, die ihrem Wesen nach eben nur Mann und Frau vorbehalten ist.

Alle Bestrebungen, die Ehe „für alle gleich“ zu machen, sind a priori falsch, da man Ungleiches auch durch noch so umfängliches Argumentieren nicht gleich machen kann. Das ändert nichts daran, dass es rechtlich abgesicherte offizielle Verbindungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern geben kann und soll – aber eben keine Ehe.

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