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Also: Lediglich der EU-Rat muss noch zustimmen, dann wird Folgendes umgesetzt…

Kernpunkt der Änderungen an der „Dublin III-Verordnung“: Nicht mehr das Ersteintrittsland ist für das Asylverfahren zuständig, sondern das EU-Land, das sich der Asylsuchende wünscht. Er muss dazu nur Bindungen zu diesem Land haben oder diese wenigstens behaupten:

„In Berlin lebt der Bruder meines Nachbarn aus meinem Dorf“, reicht dazu aus, dass dann Deutschland für Aufnahme und Asylverfahren direkt zuständig ist. Regierungschefs aus Italien, Malta, Spanien und Griechenland werden im Rat der Regierungs-Chefs zustimmen, denn ihre Länder werden damit entlastet.

Ebenfalls zustimmen werden die Staatschefs der östlichen mitteleuropäischen EU-Länder. Die haben kaum bis keine Flüchtlinge aufgenommen und damit auch kaum oder keine Migranten mit echten oder behaupteten „Bindungen“ wie Freunde, Angehörige etc.pp

In 10 Tagen trifft sich Merkel mit den Regierungs-Chefs der EU-Staaten beim EU-Ratstreffen. Und da wird sie wohl vermutlich genau dieses Thema ansprechen und ihre Zustimmung signalisieren bzw. die Zustimmung der anderen einfordern…

Man braucht nicht viel Phantasie um sich vorzustellen, wie viele Menschen dann plötzlich irgendwelche Verwandte, Bekannte oder dergleichen in Deutschland angeblich haben.

Für alle diese Leute ist dann Deutschland zuständig. Asylverfahren, Aufnahme, Taschengeld u.v.m.

Wenn man bedenkt, daß arabische Hochzeiten gerne mal 500 und mehr Gäste aus dem engeren Familien- und Freundeskreis haben oder es auch afrikanische Familien mit mehreren hundert Mitgliedern gibt, kann man sich ausmalen, wie viele noch kommen, wenn schon jetzt mehr als 2 Millionen da sind…

Und mit „Jeder & Jedem“, der dann kommt, haben wieder X-Andere eine „Bezugsperson“ in Deutschland und darf ebenfalls einreisen.

 

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Das ist das, was Merkel meinte mit „Europäische Lösung“

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Quelle: