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Benedikt XVI. hatte in seiner seinerzeitigen Erklärung gesagt, an einer bestimmten Sitzung im Jahr 1980 nicht anwesend gewesen zu sein. Die Ereignisse liegen Jahrzehnte zurück. Der springende Punkt ist jedoch, daß es bei der genannten Sitzung gar nicht darum ging, was insinuiert wird. Die Tagespost titelte daher: „Keine Lüge, ein Fehler“.

Erzbischof Gänswein schreibt in der Erklärung für Benedikt XVI.:

„Auch wenn er um eine zügige Lektüre bemüht ist, bittet er sehr um Verständnis, daß die vollständige Durchsicht angesichts seines Alters und seiner Gesundheit, aber auch des großen Umfangs wegen noch Zeit benötigt. Zum Gutachten wird es eine Stellungnahme geben.“

Und weiter:

„Er möchte aber jetzt schon klarstellen, daß er, entgegen der Darstellung im Rahmen der Anhörung, an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen hat.“

Dazu wird ausgeführt:

„Die gegenteilige Angabe war also objektiv falsch. Er möchte betonen, daß dies nicht aus böser Absicht heraus geschehen ist, sondern Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme war. Wie es dazu kam, wird er in der noch ausstehenden Stellungnahme erklären. Dieser Fehler tut ihm sehr leid und er bittet, diesen Fehler zu entschuldigen.
Objektiv richtig bleibt aber, dokumentiert durch die Aktenlage, die Aussage, daß in dieser Sitzung über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters nicht entschieden wurde. Vielmehr wurde lediglich der Bitte entsprochen, diesem während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen.“

Es könnte auch von einer Hyperkorrektheit gesprochen werden, da die Korrektur eines Randereignisses, das nicht mit der eigentlichen Frage zu tun hat, in der aufgeheizten Stimmung einem medialen „Selbstmord“ gleichkommt.

Die prompte Unerbittlichkeit des Medienkartells liefert den Beleg, daß jede Kleinigkeit zur Diskreditierung genützt wird.

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Quelle: