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Man beachte die Formulierung „bis zu 25.000 Euro“. Eine solche Formulierung ist natürlich wohlfeil. Man hätte auch ins Gesetz, die Verordnung, oder wie der Lappen heißt, auf den Spahn seinen Irrsinn schmiert, schreiben können: Bis zu 100.000 Euro. Wenn jemand am Ende nur 100 Euro zahlen muss, ist das schließlich auch nicht falsch.

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Wie auf meinem Telegram-Kanal schon gesagt, ist niemand verpflichtet, seine DNA abzugeben, die natürlich in dem Test-Abstrich enthalten wäre. Dafür bräuchte es einen richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzug, was man in diesem Fall ausschließen kann. Zweitens verstößt dies gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die DNA ist eine der intimsten und privatesten Informationen über uns: „Mithilfe des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung soll jeder selbst darüber entscheiden können, welche personenbezogenen Daten er von sich preisgeben möchte und wer sie verwenden darf“, so die Bundeszentrale für Politische Bildung:

„Davon erfasst sind grundsätzlich alle persönlichen Daten…“

Na, bitte: Also zuallererst die DNA.

 

Mit anderen Worten geht es hier um einen großen Bluff und um
Nötigung, Erpressung und Einschüchterung durch die Bundesregierung.

 

Man könnte auch sagen: Staatsterrorismus.

 

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Kein Mensch muss sich testen lassen.

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Quelle:

 

Siehe dazu auch:

Mithilfe des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung soll jeder selbst darüber entscheiden können, welche personenbezogenen Daten er von sich preisgeben möchte und wer sie verwenden darf.

Hierbei handelt es sich um eine noch relativ junge Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das mittlerweile jedoch eigenständige Bedeutung hat.

Erst 1983 hatte es das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungs-Urteil herausgearbeitet.