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Bei Marienerscheinungen handelt es sich um Visionen, bei denen Zeugen berichten, dass ihnen Maria, die Mutter Jesu erschienen sei. Angebliche Marienerscheinungen sind für die gesamte christliche Ära bezeugt. Bereits Jakobus dem Älteren, einem der Jünger Jesu von Nazareth, soll am 2. Januar des Jahres 40 nach Christus im spanischen Saragossa die Mutter Jesu erschienen sein. Von Hunderten von Berichten über Erscheinungen, die sich im Verlauf der Jahrhunderte ereignet haben sollen, sind nur die wenigsten kirchlich anerkannt. An Orten mit Marienerscheinungen können sich Kirchen, Klöster und Wallfahrtsorte entwickeln.

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Orte von Marienerscheinungen

Marienerscheinungen in der römisch-katholischen Kirche

Am 24. Februar 1978 legte die vatikanische Glaubenskongregation Normen für die kirchliche Beurteilung von Marien- und sonstigen Erscheinungen sowie Privatoffenbarungen fest.[8]

Übernatürlichkeit zuerkannt

Übernatürlichkeit wird von der römisch-katholischen Kirche zuerkannt: Constat de supernaturalitate („es steht fest, dass die Erscheinungen übernatürlich sind“).

Übernatürlichkeit nicht zuerkannt oder zweifelhaft

Übernatürlichkeit wird von der römisch-katholischen Kirche nicht zuerkannt: „Constat de non supernaturalitate“ („es steht fest, dass die Erscheinungen nicht übernatürlich sind“). Oder: „Non constat de supernaturalitate“ („es steht nicht fest, ob die Erscheinungen übernatürlich sind“):

 

Marienerscheinungen in der orthodoxen und der koptischen Kirche

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Quelle: