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Der entscheidende Punkt ist – und hier sind wir Christen direkt angesprochen – dass die Karlsruher Richter wie selbstverständlich von der Existenz eines „dritten Geschlechtes“ ausgehen. Wie dieses definiert sein soll, darüber schweigen sich die Hüter der Verfassung aus. Verständlicherweise, möchte man sagen, denn ein „drittes Geschlecht“ gibt es nicht.

Gottes Schöpfungsordnung sieht genau zwei Geschlechter vor: Mann und Frau. Und beide lassen sich anhand anatomischer Merkmale in der Regel sehr genau unterscheiden. Alles andere entspringt der blühenden Phantasie selbsternannter Gender-Aktivisten.

Es ist ein Symptom der Glaubenskrise in den westlichen Ländern, dass selbst in kirchlichen Kreisen der Widerstand gegen derartige antichristliche Zumutungen nur spärlich aufflackert. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat, wie immer hart am Zeitgeist segelnd, die Entscheidung des BVG als „nachvollziehbar“ bezeichnet.

Will man denn nicht sehen, dass dieses Urteil sowie der ganze Gender-Unsinn nur einem einzigen Zweck dient, nämlich dem Generalangriff auf die traditionelle und womöglich sogar noch christlich geprägte Ehe zwischen Mann und Frau?

Doch auch wenn in deutschen Standesämtern nun bald drei (oder 10 oder 50) Geschlechter zur Auswahl stehen: Weder die göttliche Schöpfungsordnung, die „nur“ aus Mann und Frau  besteht, noch die sakramentale Ehe sind durch juristische Kapriolen wirklich gefährdet. Die Ebene des Göttlichen ist dem Gender-Unsinn schlechterdings nicht zugänglich.

Es wird nur offensichtlich, dass der nun auch im BVG angekommene gesellschaftliche Mainstream nichts weniger vorhat, als die Grundlagen unserer christlich-abendländisch geprägten Kultur in Trümmer zu legen. Wenn dies nun vielen Christen im Lande endlich bewußt wird, hat die Entscheidung des BVG sogar noch eine gute Seite.    

Hardi Helmut Schumny
Mitglied im Bundesvorstand der „Christen in der AfD – ChrAfD“

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Quelle:

 

Siehe dazu auch:

Der neue Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts (1) enthält die Gefahr, die Genderideologie zu stützen.
Es stanzt im Hinblick auf die rechtlichen Kategorien „männlich“ und „weiblich“ plötzlich ein „drittes Geschlecht“ aus dem Boden.

Das Gesetz wird so um eine Kategorie erweitert, die es in Wirklichkeit  –  jedenfalls bei 99% aller gesund geborenen Menschen  –  gar nicht gibt.