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Wie bereits mehrmals erläutert, führt diese Vorgehensweise zur Auflösung eines universal geltenden Lehramtes und einer allgemein geltenden Sittenlehre.

Dass sich auf diese Weise ein Sammelsurium von theologischen Ansichten und Praktiken bilden wird, ist offensichtlich. Was verbindet dann noch die Katholiken untereinander?

Dies umso mehr, weil es keinen vernünftigen Grund gibt, Ausnahmen allein für wiederverheiratete Geschiedene und protestantische Ehepartner zu erlauben. Die nun angewandte „Logik“ könnte man auf viele Konstellationen ausdehnen: Es gäbe dann  – so gesehen  – weitere Lebenssituationen, die scheinbar eine „Einzelfall-Lösung“ ermöglichen.

Mit der Frage nach der Verbindlichkeit eines universellen Lehramtes und einer universellen Sittenlehre stellt sich auch immer drängender die Frage, welche Autorität die deutschen Bischöfe in moraltheologischen Fragen noch in Anspruch nehmen wollen.

Was können die Oberhirten überhaupt noch vom Kirchenvolk hinsichtlich Glaube und Moral fordern? Kirchensteuer zahlen und nicht die AfD wählen?

So gesehen ist die nun getroffene Entscheidung auch eine Selbstdemontage des Bischofsamtes.

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