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Reform der Dublin-Verordnung

16 Nov 2017

Die Reform der Dublin-Verordnung wurde vom EU-Parlament mit 290 Jastimmen zu 175 Neinstimmen und 44 Enthaltungen angenommen.

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Die Dublin-Verordnung regelt, wer innerhalb der EU für die Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich ist. Den Anstoß für den vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres eingereichten Antrag war die sogenannte Flüchtlingskrise im Jahr 2015, bei der unvorhergesehen viele Menschen einen Antrag auf Schutz in der Europäischen Union stellten. Durch die Reform sollen die gerechtere Aufteilung der schutzsuchenden Menschen innerhalb der EU, die schnellere Erfassung der persönlichen Daten im Ankunftsland und der fürsorgliche Umgang mit minderjährigen (unbegleiteten) Geflüchteten vorangetrieben werden. Konkret wurden dabei folgende Punkte formuliert:

 

  • Schutzsuchende Menschen, die Familienangehörige in der EU haben, werden nach der Registrierung im Ankunftsstaat in den entsprechenden EU-Staat umgesiedelt und somit die Familienzusammenführung vereinfacht und beschleunigt.

    Antragsteller, die keine familiären Verbindungen zur Europäischen Union vorweisen können, werden nach dem sogenannten "Korrektur-Verfahren" (s. unten) nach der Erfassung ihrer persönlichen Daten umgesiedelt.

  • Die persönlichen Daten der Schutzsuchenden Person werden direkt vom Ankunftsstaat erfasst, erst danach kann eine Umsiedlung erfolgen. Als "Gefährder" eingestufte Personen sind vom Umsiedlungsprozess ausgeschlossen und müssen die EU verlassen.

  • Der EU-Haushalt trägt die Kosten der Aufnahme der Schutzsuchenden, um die Mitgliederstaaten individuell zu entlasten. Außerdem soll die Asylagentur EUAA für die Überstellung der Antragsteller verantwortlich sein.

  • Das sogenannte "Korrektur-Verfahren", wonach Menschen, die keinen familiären Bezug in einem EU-Staat haben, aufgeteilt werden, funktioniert folgendermaßen:

    • Es stellt ein Ranking der aufgenommenen Schutzsuchenden zwischen den EU-Mitgliedstaaten dar. Damit die Menschen gerecht verteilt werden, muss jedes Land individuell betrachtet werden. Dafür dienen das BIP und die Bevölkerungszahl des Mitgliedstaates als Grundlage für die Berechnung. Danach werden die asylsuchenden Menschen, die der Staat schon aufgenommen hat, als Vergleichswert hinzugezogen. Das Verhältnis aus diesen Zahlen bestimmt den Rankingplatz eines jeden EU-Mitgliedstaates.

      Erst während der Erstaufnahme erfahren die Schutzsuchenden, welche vier EU-Staaten im Verhältnis die wenigsten Menschen bisher aufgenommen haben, und können sich zwischen einem der vier Ländern als Aufenthaltsstaat entscheiden. Da sich die Zahlen stetig ändern, ist es vorher nicht abzusehen, welche vier Länder zur Auswahl stehen werden.

      Außerdem ist es Gruppen von bis zu 30 Personen möglich einen gemeinsamen Antrag auf Asyl zu stellen, um später in das gleiche Land umgesiedelt zu werden. Damit soll weiteren künftigen Umsiedlungen innerhalb der Europäischen Union vorgebeugt werden.

  • Damit der Antrag zügig geprüft werden kann, muss die Person in dem für ihn zuständigen Staat bleiben, bis die Prüfung vollzogen wurde. Alle Schlupflöcher, die das verhindern, konnten wurden entschärft.

  • Es wird ein Filter eingeführt, der schon bei der Einreise in die EU feststellt, wie wahrscheinlich eine Annahme des Asylantrages ist, damit keine Personen umgesiedelt werden, deren Asylanträge sehr wahrscheinlich abgelehnt werden. Diese Personen würden in den Staaten bleiben, in denen sie zuerst die EU betreten haben. Diese erhalten auch hierbei Unterstützung der EU.

  • Um die Verfahren weiter zu beschleunigen und die Zusammenarbeit mit den Behörden zu verbessern, sollen die Schutzsuchenden verständlicher informiert werden, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.

  • Die Betreuung von minderjährigen (unbegleiteten) Geflüchteten soll außerdem intensiviert werden. Das Wohl der Minderjährigen soll durch verschiedene Kriterien gesichert werden, wie z.B. durch die Kontrolle durch ein multidisziplinäres Team bei der Erstaufnahme. Zudem sollen die Informationen kindgerecht aufgearbeitet werden und erst wenn die Vormundschaft im zuständigen Staat geklärt wurde, darf eine Umsiedlung stattfinden.

  • Festgelegt wurden auch Sanktionen für die Beteiligten, die sich nicht an die Verordnung halten. Erstaufnahmestaaten, die sich weigern, die Daten von Schutzsuchenden zu erfassen, werden damit sanktioniert, dass von ihrem Land aus keine Umsiedlungen stattfinden werden. Aber auch andersherum werden Sanktionen fällig: Weigert sich ein Staat, die ihm zugewiesenen Menschen aufzunehmen, wird die Unterstützung von Rückführungen der Menschen mit abgelehnten Asylanträgen gestoppt.

Die deutschen Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen stimmten geschlossen für den Antrag sowie mehrheitlich die Christdemokraten und die Linken. Gegen den Antrag stimmten die Konservativen, Marcus Pretzell und Werner Langen, der den Christdemokraten angehört.

Bernd Kölmel Bernd Kölmel ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) Rastatt Dagegen gestimmt
Prof. Dr. Joachim Starbatty ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) Bundesliste Dagegen gestimmt
Prof. Dr. Bernd Lucke ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) Bundesliste Dagegen gestimmt
Udo Voigt - NPD Udo Voigt NPD Bundesliste Dagegen gestimmt
Martin Sonneborn Die PARTEI Bundesliste Dagegen gestimmt
Marcus Pretzell AfD (ENF) Bundesliste Dagegen gestimmt
Prof. Dr. Hans-Olaf Henkel ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) Bundesliste Dagegen gestimmt
Dr. Werner Langen CDU/CSU (EVP) Rheinland-Pfalz Dagegen gestimmt

Albert Dess und Dieter Koch der Christdemokraten sowie Sabine Lösing und Martina Michels der Linken enthielten sich bei dieser Abstimmung.

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Quelle: