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Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Schon seit den Ereignissen des 11. September 2001 und verstärkt nach der Flutkatastrophe 2002 stand die Frage im Raum, inwieweit die rechtlichen Rahmenbedingungen des zweigeteilten deutschen Katastrophenvorsorgesystems noch den Anforderungen entsprechen. Einerseits ein militärischer Angriff als Grundlage für die Zivilschutzaufgabe des Bundes, andererseits die „friedensmäßige“ Katastrophe in der Zuständigkeit der Länder.

Nicht nur ein neuer potenzieller Feind in Gestalt des internationalen Terrorismus ist mit dieser tradierten, scheinbar stimmigen Zuständigkeitsverteilung nicht mehr fassbar, auch einige Probleme und Abläufe bei der Bewältigung der Flutkatastrophe stellten diese Zweiteilung in Frage.

Mit den Ländern hat sich der Bundesminister des Innern in der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) daher auf eine neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland geeinigt. Diese neue Strategie fordert vor allem ein gemeinsames Krisenmanagement durch Bund und Länder bei außergewöhnlichen, national bedeutsamen Gefahren- und Schadenslagen, bei dem alle Staatsebenen zusammenarbeiten müssen.

Die vorhandenen Hilfspotenziale des Bundes und die der Länder, also vornehmlich Feuerwehren und Hilfsorganisationen, sollen besser miteinander verzahnt werden, vor allem sollen neue Koordinierungsinstrumentarien für ein effizienteres Zusammenwirken des Bundes und der Länder, insbesondere verbesserte Koordinierung der Informationssysteme, entwickelt werden, damit die Gefahrenabwehr auch auf neue, außergewöhnliche Bedrohungen angemessen reagieren kann.

Nach den Vorstellungen des Bundesinnenministers soll der zivile Bevölkerungsschutz als vierte Säule (neben Polizei, Bundeswehr und Diensten) im nationalen Sicherheitssystem verankert werden. Zur Umsetzung dieses Zieles hat er entschieden, ein neues Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu errichten. Dieses neue Bundesamt hat am 1. Mai 2004 seine Arbeit aufgenommen. Die Bundesrepublik Deutschland besitzt damit ein zentrales Organisationselement für die Zivile Sicherheit, das alle einschlägigen Aufgaben an einer Stelle bündelt.

Damit gibt es nun eine Behörde

  • zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Bevölkerungsschutz,
  • zur Koordinierung des Schutzes kritischer Infrastrukturen,
  • zur Zusammenfassung, Bewertung und Darstellung verschiedenster Informationsquellen zu einer einheitlichen Gefahrenlage,
  • zur Koordination der Kommunikation des Bundes mit Ländern und Gemeinden, der Privatwirtschaft und der Bevölkerung über Vorsorgeplanung und aktuelle Bedrohungen,
  • zur Unterstützung des Managements von Einsatzkräften des Bundes und anderer öffentlicher und privater Ressourcen bei großflächigen Gefahrenlagen,
  • zur Koordinierung des Schutzes der Bevölkerung gegen Massenvernichtungswaffen,
  • zur bedrohungsgerechten Ausbildung der Führungskräfte aller Verwaltungsebenen im Bevölkerungsschutz,
  • für die nationale Koordinierung innerhalb des europäischen Integrationsprozesses im Bereich der Zivilen Sicherheitsvorsorge und,
  • für die Koordinierung von Bund, Ländern, Feuerwehren und privaten Hilfsorganisationen bei der Wahrnehmung internationaler humanitärer Aufgaben und in der zivil-militärischen Zusammenarbeit.

Neu dabei ist, dass das neue Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe alle Bereiche der Zivilen Sicherheitsvorsorge fachübergreifend berücksichtigen und zu einem wirksamen Schutzsystem für die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen verknüpfen soll. Somit ist es nicht nur Fachbehörde des BMI, sondern berät und unterstützt kompetent auch die anderen Bundes- und Landesbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Das BBK ist aus der Zentralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt hervorgegangen; die Organisationsstruktur mit Kompetenzzentren, in denen fachlich zusammenhängende Aufgabenbereiche gebündelt sind, wurde beibehalten (vgl. Organigramm ).

Analysen der Flutkatastrophe an Donau, Elbe und Nebenflüssen 2002 haben gezeigt, dass im Bereich von Information, Koordination und besonders auch länderübergreifender Ressourcenverteilung (Ressourcenmanagement) deutlicher Optimierungsbedarf besteht.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe baut die Leistungsfähigkeit des gemeinsamen Melde- und Lagezentrums von Bund und Ländern (GMLZ), des deutschen Notfallvorsorge-Informationssystems (deNIS) sowie des Satelliten-Warnsystems (Sat-WaS) weiter aus, um weiteren Anforderungen gerecht zu werden.

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