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Von Roman Motoła 

Vor einem Jahr verkündete das polnische Verfassungsgericht nach monatelangen Beratungen ein Urteil, das das Leben vieler gezeugter Kinder rettete. Die Richter, die es unterzeichnet haben, haben ein glorreiches Kapitel im Kampf für einen wahrhaft humanen, zivilisierten Staat hinterlassen. Damit schafften sie die so genannte eugenische Prämisse ab, nach der es nach altem polnischem Recht möglich war, dem ungeborenen Kind das Leben zu nehmen, wenn nur der Verdacht auf eine Krankheit oder Behinderung bestand. Ist dies das Ende des Kampfes um das Leben ?

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Opfer von „kriminellen Handlungen“ haben auch das Recht zu leben.

Die Richter, die – ja, mit einer Verzögerung, die viele Menschenleben gekostet hat – das Urteil vom 22. Oktober 2020 unterschrieben haben, haben ein ruhmreiches Kapitel im Kampf für einen wirklich humanen, zivilisierten Staat geschrieben. Die Zahl der dadurch geretteten Kinder ist nicht zu ermitteln, da nicht alle in den offiziellen Statistiken erfasst werden. Schließlich hat das Gesetz auch eine erzieherische Wirkung, und so manche Mutter hat schon aus Angst, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, davon Abstand genommen, eine Straftat zu begehen.

Die Frage des Schutzes des Lebens eines jeden Kindes sollte jedoch unermüdlich erläutert und publik gemacht werden, damit die Politiker am Ende, auch wenn es Jahre dauert, ihre Bedeutung anerkennen müssen. Damit sie wissen, dass es sich für sie schon aus rein pragmatischen Gründen nicht „lohnt“, sich für die Abschaffung des Rechts auf Leben oder gar für die Erhaltung des derzeitigen Status quo einzusetzen.

Es besteht keine Illusion, dass sie, von einigen Ausnahmen abgesehen, das Thema nicht von sich aus aufgreifen werden, es sei denn, sie werden von ihren Parteioberen dazu überredet. Die Aufgabe der Medien und der konservativen Kreise in der Frage des Pro-Life besteht daher darin, ein absolut lebensfreundliches Klima zu schaffen; eine ständige Aktion, die auf einen Zustand abzielt, in dem die von der Linken im fötalen Lebensstadium „entmenschlichten“, behinderten oder kranken Menschen ihre ihnen innewohnende Würde im gesellschaftlichen Bewusstsein zurückgewinnen. Die Arbeit von (vor allem katholischen) Organisationen, die Müttern in schwierigen Lebenssituationen echte Unterstützung bieten, die sich für Behinderte einsetzen und die den Wert eines jeden Lebens betonen, wie zerbrechlich und kurzlebig es auch sein mag, ist in dieser Hinsicht von unschätzbarem Wert.

Die Abgeordneten, denen wir den Antrag an das Verfassungsgericht verdanken, verwiesen unter anderem auf das Urteil vom Mai 1997, in dem die Richter darauf hinwiesen, dass menschliches Leben auch vor der Geburt beginnt und dass jedem Menschen verfassungsrechtlicher Schutz zusteht, unabhängig davon, ob er bereits geboren ist oder nicht. Bei den Bemühungen um die Wiederherstellung des vollen, universellen Rechts auf Leben für die jüngsten Polen sollte man sich auch dieses elementare Argument in Erinnerung rufen.

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