Lied der Deutschen, Musik: Joseph Haydn, Text: Hoffmann v. Fallersleben
Das Lied der Deutschen wurde 1952 durch einen Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundespräsident Theodor Heusserneut zur Nationalhymne erklärt.
Darin richtete Adenauer an Heuss „die erneute Bitte der Bundesregierung, das Hoffmann-Haydn’sche Lied als Nationalhymne anzuerkennen“ mit der Maßgabe,
dass „bei staatlichen Veranstaltungen […] die dritte Strophe gesungen werden [soll].“
Deutsche Nationalhymne, 3. Strophe
Einigkeit und Recht und Freiheit Für das deutsche Vaterland ! Danach lasst uns alle streben Brüderlich mit Herz und Hand !
Einigkeit und Recht und Freiheit Sind des Glückes Unterpfand – Blüh im Glanze dieses Glückes, Blühe, deutsches Vaterland !