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Die Bundesärztekammer protestiert gegen diesen ideologisch geleiteten, unkritischen transaffirmativen Behandlungsansatz. Er verstößt gegen wissenschaftliche Einsichten und Studien. Für die geplanten „irreversiblen Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen können angesichts der fehlenden (medizinischen) Evidenz die Jugendlichen kein informiertes Einverständnis geben“ – so der Deutsche Ärztetag im Mai 2024.

Denn Kinder und auch noch Jugendliche „sind nicht in der Lage, noch vor dem Ende der Pubertät und des körperlichen Reifungsprozesses und bevor die alterstypischen Rollenkonflikte oder Körperbildstörungen überwunden sind“ (siehe oben), über die Auswirkungen von geschlechtsverändernden Behandlungen zu entscheiden.

Die Fachmediziner fordern, dass die entsprechenden Eingriffe bei unter 18Jährigen nur in Ausnahmefällen gestattet werden unter folgenden Bedingungen:

  • nach abgeschlossener psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen,

  • unter Hinzuziehung eines multidisziplinären Teams unter Einschluss von Ethikern und

  • im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien mit Verfolgung der Langzeitfolgen.

An solchen fachwissenschaftlich fundierten und ethisch verantwortlichen Aussagen sollten sich kirchliche Stellen bei ihren entsprechenden Stellungnahmen zu dem Thema orientieren – statt das ideologisch geleitete, transaffirmatives Selbstbestimmungsgesetz der Ampelregierung kritiklos zu beklatschen, wie das die ZdK-Vorsitzende Stetter-Karp macht.

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