Quelle:

 

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„Die Frage des Lebensschutzes wird zur Frage der Konfessionszugehörigkeit:
Es kann nicht katholisch sein, wer sich nicht klar und eindeutig zum uneingeschränkten Recht auf Leben von Anfang an bekennt!“

Gastbeitrag von Weihbischof Thomas Maria Renz

Nachdem es nachweislich erwiesen ist, dass 9 von 10 Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden, nicht das Kind unter ihrem Herzen loswerden wollen, sondern „nur“ die aktuellen Probleme, die sich wie unbezwingbare Berge vor ihnen auftürmen, würden wir diesen 9 Frauen einen Bärendienst erweisen, wenn sie sozusagen an jeder Straßenecke ihr Kind um die Ecke bringen könnten. Das ist genau das falsche Angebot, das der Staat, die Gesellschaft und die Kirche Schwangeren in schwersten Bedrängnissen machen kann. Die allermeisten Frauen wollen niemals ihr eigenes Kind gewaltsam aus dem Leib gerissen bekommen, aber vielfach werden sie von ihrem Partner oder ihren Lebensumständen genau in diese Richtung gedrängt und genötigt. Die Vorstellung, dass sich eine Frau „selbstbestimmt“ für eine Abtreibung entscheidet, entspricht in den allermeisten Fällen nicht der Lebensrealität von konfliktreich erlebten Schwangerschaften. Hier macht man sich etwas vor, was wenig mit der Realität zu tun hat. Hier ist mehr Ehrlichkeit und mehr echtes Hinhören auf die wirklichen Nöte der betroffenen Frauen gefordert! Die überwiegende Mehrheit der Frauen, die in ihrer Schwangerschaft eine Beratung suchen, suchen konkrete Perspektiven, Argumente und Hilfen für die Annahme ihres Kindes, und nicht einen schnellen Weg, um ihr Kind loszuwerden. Diesem Umstand müssen Staat, Gesellschaft und Kirche in ihren Angeboten für Schwangere in Konfliktsituationen Rechnung tragen. Wer die konkreten Nöte der Schwangeren ernst nimmt und in den Mittelpunkt stellt, der wird auch seine Hilfsangebote dementsprechend ausrichten und ihr nichts anbieten, was nicht ihrer innersten und eigentlichsten Bedürftigkeit entspricht. Und diese innerste Bedürftigkeit lautet tatsächlich in 9 von 10 Fällen nicht: „Nimm mir mein Kind!“, sondern: „Nimm mir die Hindernisse, die mich hindern, mein Kind anzunehmen!“

Wer die Menschenrechte – und da zuvorderst das fundamentale Recht auf Leben – dem Menschen nicht von Anfang an zugestehen will, der steht in der Begründungspflicht, ab wann denn dann? Wann ist der Mensch ein Mensch? Mit welchen wissenschaftlich begründeten Argumenten will man einem Menschen das Lebensrecht zu einem späteren Zeitpunkt zugestehen als vom Augenblick seiner Zeugung an? Wissenschaftlich valide Begründungen wird es nicht geben für ein Desiderat, dass einem Menschen ab dem 3. Monat oder ab dem 6. Monat oder ab dem 9. Monat oder ab dem Tag seiner Geburt das Recht auf Leben und damit die Menschenrechte zustehen. Im aufgeklärten 21. Jahrhundert dürfen solche zentrale Fragen nicht mehr ideologisch begründet sein, sondern müssen strengen naturwissenschaftlichen Kriterien und Fakten unterworfen sein. Alles andere ist Unsinn und gehört gesellschaftlich geächtet. Wer einem „Menschenrecht auf Abtreibung“ das Wort redet oder auch nur das fundamentale Recht auf Leben dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter unterordnen möchte, der untergräbt eine humane Gesellschaft, die sich dem Schutz der bedrohten Arten, der bedrohten Schöpfung und der Vulnerablen und Schwächsten verschrieben hat.

Thomas Maria Renz ist Weihbischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart und ist seit vielen Jahren aktiver prolife. Er engagiert sich in der Schwangerschaftskonfliktberatungsinitiative „1000plus“ von Pro Femina e.V.

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