Von Kai Rebmann „Wir leben in Deutschland in einem Rechtsstaat. Wer hier das Kalifat ausrufen will, gehört nicht zu unserem Land. Hier in Deutschland gilt das Grundgesetz.“ Nein, diese Sätze stammen nicht aus den Reihen der AfD, es sind Aussagen aus dem Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Der Minister selbst legte via „X“ nach: „Wem ein Kalifat lieber sein sollte als der Staat des Grundgesetzes, dem steht es frei auszuwandern.“ Damit wird zumindest indirekt die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern und/oder einen Passentzug ins Spiel gebracht.
Denn: Eine deutliche Mehrheit der hierzulande lebenden islamistischen Gefährder hat die deutsche oder – und dieser Zusatz ist besonders wichtig – eine doppelte Staatsbürgerschaft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der AfD hervor. Bei wie vielen dieser Islamisten es sich um Deutsche mit Migrationshintergrund handelt, ergibt sich aus dem Statement des Innenministeriums von Nancy Faeser (SPD) leider nicht.
Die Behörden gehen zum Stichtag (3. April 2024) von 480 islamistischen Gefährdern (davon 342 mit deutscher oder doppelter Staatsbürgerschaft) sowie 504 „relevanten Personen“ (334 mit deutscher oder doppelter Staatsbürgerschaft) aus, die dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zuzuordnen sind.