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23. Mai 2019:

Anläßlich des 70-jährigen Jahrestags des Grundgesetzes (GG) bescheinigte Prof. Dr. Schachtschneider, einer der bekanntesten Verfassungsrechtler Europas, das völlige Scheitern des Grundgesetzes in Deutschland.

Die 68er haben mit ihrer Galionsfigur Merkel und ihrer kriminellen Politbande das Grundgesetz faktisch eliminiert.

Es fand ein kalter Staatsputsch statt, der weder in Medien noch Politik – und schon gar nicht in der Öffentlichkeit thematisiert wird. Schachtschneider schreibt:


“Wieder sind die Deutschen Opfer ihrer Politiker.
Das Grundgesetz konnte sie vor dem Niedergang nicht bewahren.
Nach 70 Jahren gebietet uns das Grundgesetz die Befreiung zum Recht.”

 

Weiterhin konstatiert Schachtschneider:

  • “Die beste Verfassung nützt nichts, wenn die Menschen, die sie verwirklichen sollen, nicht die besten des Volkes sind, sittlich unantastbar, unparteiisch nur dem Recht verpflichtet.”

  • “Die Verfassungswirklichkeit Deutschlands nach 70 Jahren Grundgesetz erweist die Schwäche des Rechts gegenüber der Macht.”

  • “Die Menschenwürdejudikatur des BVerfG hat entgegen der grundgesetzlichen Gewaltenteilung einen Richterstaat geschaffen, der sogar das Volk als Verfassungsgeber entmachtet.”

  • “Die unantastbare Menschenwürde ist die Freiheit.”

  • “Der Islam, dem Religion und Politik eine Einheit sind, ist nicht säkularisiert und darum mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar. Kein Gericht hat es bisher gewagt das auszusprechen.”

  • “Inzwischen praktizieren Bundesregierung und Bundestag den offenen Rechtsbruch, vor allem in der Massenzuwanderung. Das deutsche Volk wurde nicht gefragt, ob die Grenzen offen bleiben sollen, und das BVerfG hat meine Verfassungsbeschwerde gegen dieses offenkundige Unrecht nicht einmal zur Entscheidung angenommen – ohne Begründung.”

  • “Grenzsicherung gegen das Eindringen von Fremden ist eine essentielle Pflicht jedes Staates, dessen wesentliche Rechtfertigung die Sicherheit seiner Bürger ist. Deutschland ist nach dem Grundgesetz kein Einwanderungsland, wird aber dazu gemacht.”

  • “Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entbehrt jeder demokratischen Legitimation. Die Regierungen ernennen im Einvernehmen die Richter, die über ihre Politik richten sollen. Die Richter beziehen hohe Gehälter, zahlen geringe Steuern und können wiederernannt werden. Sie müssen also den Regierungen nützlich sein. Mit ihren ‚Urteilen‘ üben sie geradezu diktatorische Macht aus. Ihr Credo ist die europäische Integration.”

  • “Das BVerfG hat sich im OMT-Urteil 2016 endgültig dem EuGH unterworfen. Es hat das letzte Wort zum Recht und damit den Kern der deutschen Souveränität aufgegeben.”

  • “Das ‚Europaparlament‘ (EP) ist keine Vertretung eines Volkes, sondern eine Versammlung von Vertretern vieler Völker. Die Unionsbürger sind kein Volk. Es gibt keine europäische Identität. Das Stimmgewicht als Wähler des EP weicht bis zu 1200 % von einander ab. Das EP hat kein Gesetzesinitiativrecht und nur begrenzte Vetorechte gegen die Politik der Regierungen.”

  • “Dem Grundgesetz, der Souveränität und dem Willen des deutschen Volkes zuwider sollen Deutschland und das Deutsche zunächst in der EU und dann in einer One World auf- oder genauer untergehen.”

  • “Recht ist der Wille des Volkes. Wille ist nicht Willkür, sondern Verwirklichung der Freiheit, praktische Vernunft. Das Recht ist objektiv und muß auf der Grundlage der Wahrheit erkannt werden.”

  • “Die für die Vertretung des ganzen Volkes essentielle Unabhängigkeit der Abgeordneten ist Illusion und folglich ist die Wirklichkeit von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat Illusion.”

  • “Das Grundgesetz ist eine aufklärerische Verfassung. Es verfaßt eine Republik, ein freiheitliches Gemeinwesen. Eine Republik ist dem Recht verpflichtet und muß demokratisch sein. Der Leitbegriff des BVerfG ist jedoch Herrschaft. Freiheit läßt keine Herrschaft zu.”

  • “Der Bürger jedoch ist der Souverän; denn er ist frei. Ein Grundrecht der politischen Freiheit hat das BVerfG stetig zurückgewiesen. Es hat jüngst sogar das Widerstandsrecht gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, dementiert, obwohl dieses ewige Recht gegen das Unrecht, Logik der Freiheit als Würde des Menschen, in Art. 20 Abs. 4 GG unabänderlich steht.”

  • “Die Verfassungspraxis ist dem Verfassungstext nie gerecht geworden. Sie hat nach 70 Jahren Grundgesetz nur noch wenig mit dem Text gemein. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Leitbegriffe des Grundgesetzes nie verstanden, nicht die Freiheit, nicht die Republik, nicht das demokratische Prinzips, nicht das Sozialprinzip und damit nicht das politische System des Grundgesetzes, nicht die Religionsverfassung und folglich nicht das Recht. Es hat Entwicklungen der Verfassungswirklichkeit nicht nur zugelassen, sondern erzwungen, die weit vom Verfassungsgesetz entfernt sind. Das Gericht wird von den Parteien, die im Bundes-tag und im Bundesrat das Sagen haben, besetzt. Die Richter sind überwiegend Parteigänger.”

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Quelle: