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Seit gestern ist der zweite Lockdown in Kraft. Inwieweit die Anordnung dieses Lockdowns tatsächlich rechtmäßig ist, ist fraglich. Nachdem bereits der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sowie zahlreiche weitere Juristen, erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuesten Corona-Maßnahmen angemeldet haben (v.a. was die verfassungswidrige Umgehung des Parlaments betrifft), spricht der wissenschaftliche Dienst des Bundestages es mit einem Gutachten ganz offen aus: es bedarf qualifizierter Tatbestandsvoraussetzungen sowie einer Konkretisierung der Eingriffsvoraussetzungen für solche schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte; desweiteren sind zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit Befristungen für einen Lockdown vorzusehen und es ist die Wirksamkeit der Beschlüsse vor dem Plenum permanent darzulegen - auf der Basis wissenschaftlicher Evaluierungen. Dies alles ist nicht geschehen - stattdessen wird von der Exekutive quasi absolutistisch durchregiert. Die AfD fordert in ihrem Antrag die Rückkehr zur rechtsstaatlichen Basis.

 

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