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Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen erhebt erneut die Forderung, den § 218 StGB zu streichen und Abtreibungen zu legalisieren. Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) nimmt deren Bundesvorsitzende Susanne Wenzel dazu Stellung:
 
„Die Forderung zur Abschaffung des § 218 StGB überrascht nicht, zumal dies bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und von SPD und Grünen während der Debatte um die Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen mehrfach gefordert wurde.
 
Seit Inkrafttreten der Beratungsregelung kritisiert die Lebensrechtsbewegung den mangelhaften Schutz der Ungeborenen durch das Beratungskonzept.

Die Abtreibungszahlen, die während der vergangenen Jahrzehnte in den offiziellen Meldungen immer über 90.000 im Jahr lagen und aufgrund der mangelhaften Abtreibungsstatistik noch einmal um eine erhebliche Dunkelziffer ergänzt werden müssen, zeigen deutlich, wie berechtigt diese Kritik ist.

Das Statistische Bundesamt hat erst im Dezember auch für das 3. Quartal 2022 eine deutliche Steigerung der Abtreibungen bestätigt.
 
Dennoch gewährleistet der §218 StGB immerhin noch einen Grundschutz.

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