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Das christliche Hochmittelalter hatte das jus naturale der Antike durch Verknüpfung mit der Schöpfungsordnung gesellschaftlich wirksam gemacht in der Forderung nach Gleichheit und Freiheit der Menschen. Eine Folge davon war die Ächtung und weitgehende Abschaffung von Sklaverei im christlichen Abendland sowie der Rückgang von Leibeigenschaft, vorerst allerdings nur in West- und Mitteleuropa.

• Nach der Entdeckung und Inbesitznahme von überseeischen Ländern durch portugiesische und spanische Seefahrer wurden im Rückgriff auf Traditionen der antiken Sklavenhalterstaaten rückschrittliche Theorien als Rechtfertigung des Kolonialismus vorgebracht: Die zivilisierten Spanier hätten über die Indios das gleiche Herrschaftsrecht wie die gebildeten Griechen über die vernunftlosen Barbaren. Der spanische „Humanist“ und Hofchronist de Sepúlveda (+ 1573) verbreitete: Die Indios (und Afrikaner) seien unzivilisierte Menschen, von ihrer körperlichen und geistigen Konstitution eher für die Sklaverei bestimmt – auch das eine Ideologie der antiken Rechtfertigung von Sklavenhaltung.

Die herrschenden Eliten der west- und mitteleuropäischen Staaten übernahmen weitgehend diese reaktionäre Begründung für ihre Kolonialpolitik sowie die Sklavenhaltung in den Gebieten der Karibik und Nordamerikas. Der Irrweg-Gedanke von den unzivilisierten, barbarischen Menschen wurde von Philosophen der Spätaufklärung im 18. Jahrhundert sogar noch verschärft. Sie erklärten die nicht-weißen Völker zu Menschen auf niedrigem Niveau, teilweise untermenschliche Wesen, den Tieren näher als den Menschen. Voltaire und der frühe Kant begründeten deren Inferiorität mit körperlichen, psychischen und geistigen Merkmalen, also rassistisch. Bis zum 2. Weltkrieg war die Kolonialtheorie verbreitet, nach dem die weißen Völker Europas als Herrenrassen das Recht und die Pflicht hätten, im Namen humaner Werte die wilden Völker in zivilisatorischer Mission zu befrieden (Rudyards Kipling, 1899).

• Die Gegenspieler der inhumanistischen Kolonialtheoretiker des 16. Jahrhunderts waren die spanischen Dominikaner von der Universität Salamanca: Francisco de Vitoria legte in seinen Vorlesungen die Grundlagen für ein neuzeitliches Völkerrecht. Pater Bartholomé des Las Casas kannte aus eigener Anschauung die „Verwüstung der westindischen Länder“ – so sein Hauptwerk. Zugleich schrieb er als offizieller „Procurator der Indios“ flammende Appelle gegen die Sklaverei und für die legitimen Rechte der Indios.

Las Casas bezog sich in seinen Schriften auf Thomas von Aquin: Zu den natürlichen Anlagen aller Menschen gehören neben Sozialität und Rationalität auch die persönliche Freiheit der Selbstverfügung. Denn der Mensch sei selbstzwecklich, insofern er auf keinen anderen Menschen als Zweck hingeordnet ist, wie ein Forscher die Lehre Las Casas zusammenfasste.

Damit war lange vor Kant die Menschenwürde charakterisiert und begründet.

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