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Text: Giuseppe Nardi

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„Erhaltung des Planeten“ schließt Schutz von Menschenleben aus

Eine schlechte Nachricht kommt hingegen aus Frankreich. Die Nationalversammlung, das ist die erste Kammer des französischen Parlaments, hat den ersten Schritt unternommen, die Tötung eines ungeborenen Kindes als „Recht“ in der Verfassung zu verankern. Im Parlament verfügt nicht Staatspräsident Emmanuel Macron über eine Mehrheit, sondern die Opposition. Die Initiative zur Verfassungsänderung geht von der radikalen Linken La France insoumise (LFI) von Jean-Luc Mélenchon aus. Erstunterzeichnerin ist die Fraktionsvorsitzende Mathilde Panot, die vom Mainstream als Abgeordnete gelobt wird, die sich „am meisten für die Erhaltung des Planeten einsetzt“. Der Schutz von Menschenleben ist darin aber offensichtlich nicht enthalten.

Ihre Inititiative wird nicht nur von den 151 Abgeordneten der Linksradikalen, Grünen, Kommunisten und Sozialisten unterstützt, sondern auch von Macrons linksliberaler Partei Renaissance (110 Abgeordnete). Für eine Mehrheit hätte das noch nicht gereicht. Macron verfügt jedoch über eine Reihe von Unterstützerparteien. Für die Initiative stimmten 337 Abgeordnete, nur 32 dagegen. Auch zahlreiche Abgeordnete der rechtsbügerlichen Républicains und die Mehrheit der Abgeordneten von Le Pens Rassemblement National stimmten dafür, was wieder einmal bestätigt, daß eine Rechte, die über keine soliden kulturellen und geistigen Grundlagen verfügt, wenn es darauf ankommt, wenig taugt und zur Linken mutiert. In der zentralen Lebensrechtsfrage positionierte sich Le Pens Partei im politisch korrekten linken Mainstream.

Ziel ist es, Artikel 66 der französischen Verfassung um einen Absatz zu ergänzen, der ganz in der Tradition des Anti-Sprech besagen soll, daß niemand „das Recht auf eine freiwillige Abtreibung verletzen“ darf. Übersetzt meint er: Niemand darf sich der Tötung eines ungeborenen Kindes in den Weg stellen, wenn die Mutter diese will. Dergleichen ist beispiellos in der an Grausamkeit nicht armen Menschheitsgeschichte. Beispiellos ist, den subjektiven Tötungswillen einer Einzelperson nicht nur rechtlich zu kodifizieren, sondern sogar als Verfassungsrecht festschreiben zu wollen. Nicht das brutalste Schreckensregime ist auf einen solchen Gedanken gekommen. Als Demokratisierung verbrämt, soll es durch eine tödliche Übersteigerung der Individualrechte möglich gemacht werden. Dafür ist jedoch die totale Ausblendung des Kindes und seiner Recht notwendig. Das Kind muß völlig entmenschlicht und verdinglicht werden, um eine solchen Terror in einem Rechtsstaat denkbar zu machen. Dessen Prämissen müssen dafür in der Lebensrechtsfrage, der ersten aller Menschenrechtsfragen, bis zur Unkenntlichkeit verzerrt werden. In Frankreich scheint man 50 Jahre nach der Legalisierung der Abtreibung so weit zu sein. Das zugrundeliegende Denken rührt von noch weiter her.

Die Mehrheit in der Nationalversammlung reicht allerdings nicht aus, um die Verfassung zu ändern. Der Änderungsvorschlag muß wortgleich auch vom Senat gebilligt werden und dann entweder durch eine Volksabstimmung oder eine Dreifünftel-Mehrheit der in gemeinsamer Sitzung tagenden beiden Parlamentskammern angenommen werden.

 

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Frankreichs Lebensschützer steht ein langer, harter Weg bevor,

um den freien Fall eines europäischen Kernlandes in die Barbarei abzuwenden.

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Quelle: