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Wie die „Tagespost“ schreibt, führe die Gesetzesnovelle insbesondere fünf neue Punkte ein:

  1. „Die bisher geltende dreitägige Bedenkzeit vor der Durchführung einer Abtreibung wird abgeschafft;

  2. Minderjährige ab 16 Jahren haben nun die Möglichkeit, ohne Erlaubnis der Erziehungsberechtigten eine Abtreibung vornehmen zu lassen;

  3. die Pflicht zur Information über Hilfen, die im Falle einer Fortsetzung der Schwangerschaft zur Verfügung stehen, wird abgeschafft;

  4. Abtreibungen sollen an staatlichen Krankenhäusern garantiert und kostenlos sein;

  5. die Verweigerung aus Gewissensgründen wird durch die Einrichtung eines Registers für Angehörige der Gesundheitsberufe geregelt.“

Wie die Zeitung weiter schreibt, hat insbesondere die spanische Bischofskonferenz gegen die Gesetzesreform protestiert.

So habe deren Sprecher, Bischof Luis Argüello von Valladolid, erklärt, Abtreibung könne kein Rechtsanspruch sein.

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