Quelle:

 

Siehe dazu auch:

Kardinal Gerhard Ludwig Müller: „Tötung eines unschuldigen Kindes ist unbarmherzig“

„Moralischen Extremkonstellationen werden von Abtreibungslobby und den Ideologen der Bevölkerungsdezimierung missbraucht.“

kath.net-Interview von Lothar C. Rilinger

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Rom (kath.net)

Das Recht auf Leben ist das Menschenrecht, das jeder Staat und auch die Kirche zuvörderst zu schützen haben. Allerdings wird dieses Recht vermehrt in Frage gestellt, da das Menschenbild einem fundamentalen Wandel ausgesetzt ist.

Galt nach der bisher aus dem Christentum abgeleiteten Auffassung, dass der Geist und der Körper eines jeden Menschen eine Einheit bilden, so dass jeder Mensch, ob geboren oder ungeboren, ob krank oder gesund, ob behindert oder eben nicht, über das Menschenrecht auf Leben verfügt,

soll durch den Wandel des christlichen Menschenbildes auch der christliche Humanismus, der dieser Auffassung zugrunde liegt, in den Trans- oder Posthumanismus umgewandelt werden.

Dieser spaltet jedoch den Menschen in einen Dualismus von Geist und Körper auf, mit der Folge, dass das Menschenrecht auf Leben nicht mehr dem Menschen als Einheit von Geist und Körper zugeordnet wird, sondern ausschließlich dem Geist, als einem autonomen Selbstbewusstsein in bedingungsloser Selbstbestimmung.

Damit wird nicht nur der Leib des anderen Menschen, sondern auch der eigene Körper zu einem bloßen Werkstoff, den man nach Belieben manipulieren, umgestalten und ummodeln kann.

Danach soll ein Mensch, weil er noch nicht geboren oder krank oder behindert ist und deshalb nicht oder nicht mehr über Geist, also Selbstbewusstsein, verfügen, er also keine oder noch keine Interessen geltend machen könne, auch kein Recht auf Leben geltend machen können. (vgl. Norbert Hoerster, Wie schutzwürdig ist der Embryo? Zu Abtreibung, PID und Embryonenforschung, Velbrück 2014)

Die Absolutheit des Menschenrechts auf Leben wird in Frage gestellt, so dass dieses Menschenrecht relativ, also positivistisch wird.

Diese Diskussion hat die Erörterung des Abtreibungsrechtes, das in Frankreich sogar Verfassungsrang erhalten und nach Auffassung der französischen Regierung auch in den Grundrechtekatalog der EU aufgenommen werden soll, angeheizt.

Über das Verbot der Einschränkung des Lebensschutzes haben wir (kath.net) mit dem Dogmatiker und Dogmenhistoriker Kardinal Gerhard Ludwig Müller gesprochen.