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Immer mehr Staaten wollen das Beichtgeheimnis nicht mehr gelten lassen.
Die Hilfe der Märtyrer des Beichtgeheimnisses tut not.

Von Roberto de Mattei*

Die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses ist eine tragende Säule der katholischen Moral.

Der neue Katechismus der Katholischen Kirche sagt dazu:

„Daher erklärt die Kirche, daß jeder Priester, der Beichte hört, unter strengsten Strafen verpflichtet ist, über die Sünden die seine Pönitenten ihm gebeichtet haben, absolutes Stillschweigen zu wahren. Er darf auch nicht auf Kenntnisse Bezug nehmen, welche die Beichte ihm über das Leben der Pönitenten verschafft hat. Dieses Beichtgeheimnis, das keine Ausnahmen zuläßt, heißt ‚das sakramentale Siegel‘, denn das, was der Pönitent dem Priester anvertraut hat, bleibt durch das Sakrament ‚versiegelt‘“ (KKK, 1467). 

Der neue Codex des Kirchenrechts bestimmt: 

„Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden“ (CIC, 1388, § 1).

Für die Kirche rechtfertigt kein Grund die Verletzung des Beichtgeheimnisses, weil – wie der heilige Thomas von Aquin lehrt – diese Sünden dem Priester nicht als Mensch, sondern Gott erzählt werden (Summa theologica, 11,2 ad 2).

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