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Das Gros der Ärzte folgt dem Schlachtruf extremistischer Virologen von der tödlichen Gefahr eines „Killervirus“, dem mit radikalen Eingriffen in die Grundrechte und mit Zwangsimpfungen begegnet werden müsse. Nur so seien die Überlastung der Intensivstation und viele Todesfälle zu verhindern. Dabei führen die Ärzte gerade durch das Einstimmen in die ständige öffentliche Angst- und Panikmache, das Unterlassen erprobter Behandlungen und das Impfen mit einer hochgefährlichen Gen-Brühe die Ausbreitung der Corona-Krankheit, die vollen Intensivstationen und zunehmenden Todesfälle selbst mit herbei. Diese Ärzte und Wissenschaftler bilden die unentbehrlichen autoritativen Hilfstruppen des modernen Totalitarismus.

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Fazit

Ohne das gekennzeichnete Mitwirken der Mediziner wäre die Etablierung dieser neuen autoritären Herrschaft im Kleide einer Gesundheits-Diktatur nicht möglich. Sie sind objektiv, bewusst oder unbewusst, die medizinischen Hilfstruppen, die Steigbügelhalter dieses neuen Totalitarismus.

Das ist deshalb möglich, weil sie über die staatlichen Universitäten, die öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Ärztekammern sowie das staatliche Gesundheitssystem mit staatlichen Gesundheitsämtern und staatseigenen Institutionen wie dem Robert Koch- und dem Paul Ehrlich-Institut außerordentlich eng mit dem den Staat beherrschenden Parteien-Regime verbunden sind.
Es zeigt sich überall das Verhängnis, dass das gesamte Geistesleben mit dem Bildungssystem, den Wissenschaften und dem Gesundheitswesen in den Klauen des Staates steckt und nicht unabhängig von Staat und Wirtschaft in eigener Selbstverwaltung organisiert ist.

Es ist prinzipiell die gleiche strukturelle Verbindung, wie sie auch im Nationalsozialismus mit dem damaligen Regime, das den Staat okkupiert hatte, vorhanden war. Das staatliche Robert Koch Institut, das gegenwärtig als vorderster Ratgeber der Politik und Panikmacher dient, hat auch damals eine besonders unselige Rolle gespielt, die von einer Arbeitsgruppe des Instituts für Geschichte der Medizin der „Charité Universitätsmedizin Berlin“ untersucht worden ist. 2008 veröffentlichte der damalige Präsident des RKI,  Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jörg Hacker, eine Stellungnahme dazu und schrieb unter anderem:

„Es waren nicht nur Einzelne, die abscheuliche Menschenversuche zum Beispiel mit Impfstoffen durchgeführt haben, vor allem an Patienten und KZ-Häftlingen. Fast alle haben mitgemacht oder geschwiegen. (…) Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt es zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert.“ 15 (Hervorhebung hl)

Umstände und Ausmaß des Totalitarismus damals und heute sind nicht vergleichbar. Doch das Prinzip des Totalitarismus, die Außerkraftsetzung der freiheitlichen Grundrechte und die rigorose Behandlung des Menschen als Objekt staatlichen Handelns ist dasselbe.
Mit dem Impfen geschieht indessen heute eine gewaltige Steigerung. Der gegenwärtige Menschenversuch mit dem RNA-„Impfstoff“ findet nicht mehr in kleinen ausgewählten Gruppen, sondern an der ganzen Bevölkerung statt, die durch eine Impfpflicht sogar dazu gnadenlos gezwungen werden soll, damit es kein Ausweichen gibt.
Und ein weiterer Unterschied ist, dass die Ärzte, welche die vielfach verhängnisvolle Impfung durchführen, sich dieser vorher in naivem Vertrauen selbst unterzogen haben.

Es ist rätselhaft, wie diese Ärzte ihr Handeln im neuen Totalitarismus mit dem „Ärztlichen Gelöbnis“ des Weltärztebundes vereinbaren können,

in dem es heißt:

„Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.

Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.

Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.

Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.“ 16

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Quelle: