Um jetzt die Zustimmung der Geberländer zu erreichen, müssen den Empfänger-Ländern Bedingungen gestellt werden, die auch den Gebern nützlich erscheinen:
.1. Bedingungslose Rücknahme der hier befindlichen Fremden. Der Empfänger muß akzeptieren, daß wir Fremde mit ungeklärter Identität einem der Empfängerstaaten zuteilen. Auch für die Zukunft gilt diese Regelung. Um den humanitären Vorschriften des Völkerrechts zu genügen, müssen die Empfängerstaaten sicherstellen, daß die Rückkehrer human und liberal behandelt werden. Jeder Verstoß führt zur Einstellung der Milliardenzahlungen für dieses Land.
.2. Der Empfänger wird zu Maßnahmen verpflichtet, weiteren Zuzug nach Europa zu unterbinden, etwa durch Einzel-Antragstellung auf ein Visum im Entsendeland.
.3. Es muß sichergestellt und nachgewiesen werden, daß die zugeteilten Mittel sachgerecht und genau entsprechend dem vorgelegten detaillierten Projekt verwendet und nicht etwa entfremdet werden.
.4. Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, der Landwirtschaft und des Handels treten verbindliche Vorschläge zur Senkung der Geburtenrate. Die extrem hohe Geburtenrate ist ja eine wesentliche Ursache der Armut.
.5. Alle Hilfsmaßnahmen dürfen keineswegs die gewachsene Kultur der einheimischen Völker beeinträchtigen. Aus der Forderung nach Humanität folgt die Achtung der Geistigkeit, der Kultur, und des Trägers der Kultur, des Volkes.
Sollte ein Staat nicht glaubwürdig und verläßlich diese notwendigen Bedingungen akzeptieren, disqualifiziert ihn dieser Mangel für die Teilnahme an diesem globalen Hilfskonzept. Das wird zur Zustimmung motivieren!