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Zweitens: Die Würde des Menschen ist unteilbar. Sie ist dem Menschen zuerkannt durch seine reine Existenz, sie ist ein göttliches Geschenk, sie wird nicht vom Menschen zuerkannt, daher kann diese Würde auch nicht von anderen Menschen abgesprochen werden. Sie ist transzendental, sie ist metaphysisch, und sie existiert aus sich selbst heraus. Nur dieser Absolutheitsanspruch verhindert, dass einzelnen Menschen oder Gruppen von Menschen mit bestimmten Eigenschaften wie Ethnie, Geschlecht, Alter, Religion oder Herkunft durch andere Gruppen die Menschenwürde und damit letztlich das Menschsein abgesprochen werden kann.
Allein schon die Behauptung, dass die Menschenwürde sich aus einer Art gesellschaftlicher Konsens ableite, ist schon ein Angriff auf diese Würde, denn sie macht ihre Zuerkennung zu einem Akt der Willkür Dritter. Willkür ist aber gerade nicht das, was Würde und in der Folge das Menschenrecht begründet. Es ist das göttliche Recht, das Naturrecht, für das das biblische Wort vom Wort gilt: „Im Anfang war das Wort, und das Wort war bei Gott, und Gott war das Wort. Dasselbe war im Anfang bei Gott. Alle Dinge sind durch dasselbe gemacht, und ohne dasselbe ist nichts gemacht, was gemacht ist. In ihm war das Leben, und das Leben war das Licht der Menschen. Und das Licht scheint in der Finsternis, und die Finsternis hat es nicht begriffen.“
Wenn wir daher nicht die Wahrheit der Gottgegebenheit des freien Willens, der freien Seele, des daraus folgenden Eigentums an uns selbst und der unbedingten menschlichen Autonomie akzeptieren, können wir keine Ordnung errichten, die die Menschenwürde wirklich schützt und achtet.
Aus der Unteilbarkeit ergibt sich aber auch, dass es ein Akt gegen die Menschenwürde ist, sich die Definition des Menschseins über andere anzumaßen. Das tut unsere Gesellschaft aber seit Jahrzehnten, indem sie den Ungeborenen ihr Menschsein abspricht und ihre Tötung legalisiert. Um die Perversion dieses Handelns richtig einschätzen zu können, ist es nützlich, sich vor Augen zu halten, dass man das Gleiche mit den Behinderten tut, dass die Selektion des lebensunwerten Lebens das Ende der Naziherrschaft überdauert hat, indem man für die legale Tötung Ungeborener unterschiedliche Fristenregelungen eingeführt hat. Gesunde Kinder erlangen den Schutz des Gesetzes im Alter von zwölf Wochen, kranke und behinderte erst mit der Geburt. Eine wissenschaftliche, philosophische, religiöse oder metaphysische Begründung gibt es für das eine so wenig wie für das andere.
Wer die Menschenwürde für so teilbar hält, der kann nicht den Anspruch haben, ihr eine wirkliche Bedeutung beizumessen. Für diese Gesellschaft gilt daher, was die Abolitionisten über die Sklaverei sagten: In einer Gesellschaft sind entweder alle frei oder es ist in Wahrheit niemand frei. Versagen wir den Schwächsten die Menschenwürde, entkleiden wir alle anderen dieser Würde ebenfalls.
Es ist dann eine Frage der Zeit, wann „innovative“ linke Philosophen den Versuch unternehmen, auch andere Gruppen in der gleichen Weise ihrer Würde und Rechte zu entkleiden.
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