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Text: Andreas Becker

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Johannes Paul II. betonte ein Recht auf Nichtauswanderung

Tatsache ist, daß Papst Franziskus auch in der Migrationsfrage einen grundsätzliche Richtungsänderung vollzogen hat.

Sein Vorgänger Papst Johannes Paul II. vertrat dazu einen diametral entgegengesetzten Ansatz, in dem er ein Recht auf Nichtmigration verteidigte. Damit verteidigte er die staatliche Souveränität, die Völker als natürliche Einheit und drängte darauf, daß jedes Volk und seine legitimen Vertreter die Verantwortung tragen, in der Heimat die Voraussetzungen aufzubauen und zu erhalten, daß die Angehörigen des eigenen Landes und Volkes eben nicht auswandern müssen oder wollen.

Anders ausgedrückt:

Es kann nicht sein, daß eine Regierung Bedingungen herbeiführt, die dazu führen, daß ein Teil des eigenen Volkes keinen anderen Weg mehr sieht, als das eigene Land zu verlassen.

Franziskus betont das Recht des Fremden, Johannes Paul II. das Heimatrecht. Das ist in der Tat ein gewaltiger Unterschied.

Papst Franziskus sprach Donald Trump im Frühjahr 2016 das Christsein ab, weil er sich für die Fertigstellung eines Grenzzauns zu Mexiko aussprach, um die illegale Masseneinwanderung zu stoppen. Trump war damals erst Bewerber um die Präsidentschaftskandidatur der Republikanischen Partei. Kardinal Norberto Rivera Carrera, der damalige Erzbischof von Mexiko-City, ging in derselben Frage hingegen einen ganz anderen Weg, indem er das von Johannes Paul II. formulierte Recht auf Nichtauswanderung betonte. Doch Franziskus hörte auch ihn nicht, sondern emeritierte ihn kurz darauf unter Verweis auf die kanonische Altersgrenze.

Die Hunger-Frage, die aufgrund von Naturereignissen, in früheren Zeiten soviel Leid und Elend brachte und zur Migration zwingen konnte, ist, Gott sei Dank, seit den 80er Jahren unter Kontrolle. Auch das muß gesagt werden.

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Quelle:

 

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