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Mit Blick auf die Maskenpflicht schrieben die Verantwortlichen beim RKI, es gebe „keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“. Der Nutzen der Masken „sollte auf Arbeitsschutz von Personen, die mit infektiösen Patienten arbeiten, begrenzt bleiben“.
Ungeachtet dieser Einschätzung führten mehrere Bundesländer – darunter Baden-Württemberg und Berlin – eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht für alle ein.
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Quelle:
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