'..............

Mit Blick auf die Maskenpflicht schrieben die Verantwortlichen beim RKI, es gebe „keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“. Der Nutzen der Masken „sollte auf Arbeitsschutz von Personen, die mit infektiösen Patienten arbeiten, begrenzt bleiben“.

Ungeachtet dieser Einschätzung führten mehrere Bundesländer – darunter Baden-Württemberg und Berlin – eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht für alle ein.

..............'

 

Quelle:

 

Siehe dazu auch:

Die von unserem Magazin freigeklagten Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) werden nun für alle zugänglich gemacht.

Die mehr als 200 Dokumente sind in erheblichem Umfang durch das RKI geschwärzt.

Gegen die Schwärzungen klagen wir aktuell. Wir laden alle interessierten Journalisten zur Mitrecherche ein.

Erst nach einem Rechtsstreit gibt das RKI unfreiwillig Protokolle zur deutschen Corona-Politik heraus.

Wer sich damit beschäftigt, versteht sofort, warum diese etwa 1.000 Seiten nicht für die Öffentlichkeit gedacht waren.